Ein zusätzliches Gerät kann die Luftverhältnisse im Gebäude verändern. Vor dem Umbau die vorhandene Abluftanlage und den geplanten Betriebsfall gemeinsam beurteilen lassen.
Die Änderung zuerst richtig beschreiben
Eine Umlufthaube führt ihre Luft anders als eine Ablufthaube. Ebenso muss bei einem Ofen die tatsächliche Feuerstättenart aus den Unterlagen hervorgehen. Schreiben Sie deshalb nicht nur „neue Küche“ oder „Kamin geplant“, sondern benennen Sie Geräte, Luftwege und vorhandene Lüftung. Eine unbekannte Bauart wird als offen markiert.
Zum Bestand gehören auch andere absaugende Geräte und die vorgesehenen Betriebszeiten. Ob zwei Geräte gleichzeitig betrieben werden können, wird nicht aus ihrem einzelnen CE-Zeichen oder einer bisher unauffälligen Nutzung abgeleitet. Eine reine Betrachtung des neuen Geräts lässt die Wechselwirkung offen.
Herstellerhinweis auf den konkreten Anlagenfall beziehen
Die MAICO-Anleitung für ER-AP/ER-APB, Ausgabe Mai 2026, behandelt nachträgliche Änderungen mit Dunstabzugshauben und raumluftabhängigen Feuerstätten. Sie verlangt dafür die Sicherstellung der Systemverträglichkeit durch die Planung und nennt zusätzlich die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger. Diese Aussage gehört zum beschriebenen Einrohr-Abluftsystem.
Daraus folgt keine Ferngenehmigung für die vorhandene Kombination. Die zuständigen Fachleute müssen anhand der konkreten Geräte und Luftversorgung festlegen, welche Prüfung oder Sicherung erforderlich ist. Eine allgemeine Unterdruckzahl oder ein beliebiger Fensterschalter beantwortet diese Einzelfrage nicht.
Vor der Bestellung einen gemeinsamen Prüfpunkt setzen
Fiktiver Umbaufall: Die neue Haube soll erstmals nach außen fördern, während ein vorhandener Ofen weiter genutzt wird. In der Anfrage werden beide Geräte und die Badabluft gemeinsam aufgeführt. Die Klärung erfolgt vor der Ausführung des neuen Luftwegs.
Für AW HTK helfen Geräteunterlagen, ein vorhandener Lüftungsplan und bekannte Prüfbelege. Benennen Sie den geplanten Umbautermin und wer die Feuerstätte betreut. Lassen Sie den tatsächlichen Prüfumfang bestätigen, bevor eine gemeinsame Betriebsmöglichkeit im Angebot vorausgesetzt wird.
Passender Ratgeber
Häufige Fragen
Beweist der bisherige Betrieb die Eignung nach dem Umbau?
Nein. Die neue Luftführung kann einen anderen Betriebsfall schaffen.
Gilt der MAICO-Hinweis für jede beliebige Haube?
Die zitierte Anleitung betrifft ER-AP/ER-APB. Für andere Anlagen sind die passenden Unterlagen und die konkrete Planung maßgeblich.
Offizielle Quellen
Bei zeitkritischen Rechts- und Förderfragen gilt die am Entscheidungstag aktuelle amtliche Fassung.