Der Rechner ordnet Zeitfenster und mögliche Boni ein. Ein Modellbetrag bestätigt weder die förderfähigen Kosten noch den eigenen Anspruch. Die aktuelle KfW-Produktinformation und das Merkblatt bestimmen die Prüfung.
Ab 21. Juli 2026
- Grundförderung
- weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Kostenobergrenze
- 28.000 € für die erste Wohneinheit; 15.000 € je zweite bis sechste, 8.000 € je weitere Wohneinheit
- Einkommensbonus
- 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen bei selbstnutzenden Eigentümern
- Familienzuschlag
- Für ein im Haushalt gemeldetes minderjähriges Kind mit Kindergeldberechtigung erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 €
- 20 oder 16 %?
- 20 % gelten nur noch unter den Altbedingungen mit spätestens am 08.07.2026 vorhandener gültiger BzA und Antrag bis 20.07., 20:00 Uhr. Unter den neuen Bedingungen ab 21.07.2026 gelten laut aktuellem KfW-Merkblatt 16 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus neu
- 16 % ab 21.07.2026; erstmalige Absenkung um 4 Prozentpunkte auf 12 % zum 01.02.2027, danach halbjährlich
- Technologieboni
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen
- Maximale Modellförderung
- Grundsätzlich höchstens 70 %; bis 80 % nur bei erfüllten Voraussetzungen der niedrigsten Einkommensstufe, gegebenenfalls mit Familienzuschlag. Keine Zusage für das eigene Vorhaben.
Ab 2027 zusätzlich beachten
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt laut KfW-Merkblatt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €: zunächst von 28.000 € auf 27.250 €, ab 1. August 2027 auf 26.500 €. Gleichzeitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und danach auf 8 %.
Laut KfW-Seite zu den Anpassungen 2026 (abgerufen am 18.10.2026) soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden: Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, sinkt die Grundförderung auf 15 %. Für Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, ist die Grundförderung von 30 % durch den Wertschöpfungsbonus weiterhin möglich. Ein genauer Starttag und die Nachweiskriterien sind noch nicht abschließend veröffentlicht. Deshalb rechnet der Rechner diesen Baustein bewusst nicht ein.
Der sichere Antragsweg
- Gebäude, Anlage und förderfähige Lösung fachlich klären.
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt und zulässigem Umsetzungsdatum schließen.
- BzA durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen.
- Antrag im KfW-Kundenportal stellen und Zusage abwarten.
- Vorhaben umsetzen, BnD und Rechnungen vollständig dokumentieren.
Kein Rechts- oder Förderversprechen: Maßgeblich sind die aktuell veröffentlichten Produktbedingungen und die individuelle Zusage. Förderfähigkeit, Bonusvoraussetzungen, Fristen und verfügbare Bundesmittel müssen für jedes Vorhaben aktuell geprüft werden.
Wer Sie technisch begleitet
Gebäude, Anlage und förderfähige Lösung klären wir als Meisterbetrieb aus Cuxhaven, bevor ein Vertrag mit Förderbedingung entsteht. Die technische Verantwortung trägt Geschäftsführer Nicolas Wethje als Installateur- und Heizungsbauermeister; Ihre Ansprechpartner im Büro finden Sie unter Über uns. Eine Förderzusage erteilt nur die KfW.