Förderung hat jetzt ein Datum. Für die Entscheidung zählt, ob bereits spätestens am 8. Juli eine gültige BzA erstellt war – oder ob ab 21. Juli die neuen Bedingungen greifen.
Ab 21. Juli 2026
- Grundförderung
- weiterhin 30 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Kostenobergrenze
- 28.000 € für die erste Wohneinheit; 15.000 € je zweite bis sechste, 8.000 € je weitere Wohneinheit
- Einkommensbonus
- 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen bei selbstnutzenden Eigentümern
- Familienzuschlag
- Mit mindestens einem minderjährigen Kind reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €
- 20 oder 16 %?
- 20 % gelten nur noch unter den Altbedingungen mit spätestens am 08.07.2026 vorhandener gültiger BzA und Antrag bis 20.07., 20:00 Uhr. Unter den neuen Bedingungen ab 21.07.2026 sind 16 % angekündigt.
- Klimageschwindigkeitsbonus neu
- 16 % ab 21.07.2026; erstmalige Absenkung um 4 Prozentpunkte auf 12 % zum 01.02.2027, danach halbjährlich
- Technologieboni
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen
- Maximale Modellförderung
- Die KfW nennt im Beispiel bis 31.01.2027 maximal 80 % von 28.000 € (= 22.400 €) für eine 32.000-€-Wärmepumpe
Ab 2027 zusätzlich beachten
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit soll laut KfW-Eckpunkten ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 € sinken: zunächst von 28.000 € auf 27.250 €, ab 1. August 2027 auf 26.500 €. Gleichzeitig sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und danach auf 8 %.
Im ersten Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus geplant: Bei außerhalb der EU gefertigten oder zusammengebauten Wärmepumpen soll die Grundförderung auf 15 % sinken; EU-gefertigte Wärmepumpen sollen zusätzlich 15 % erhalten. Ein genauer Starttag und die Nachweiskriterien sind noch nicht abschließend veröffentlicht – deshalb rechnet der Rechner diesen Baustein bewusst nicht ein.
Der sichere Antragsweg
- Gebäude, Anlage und förderfähige Lösung fachlich klären.
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt und zulässigem Umsetzungsdatum schließen.
- BzA durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen.
- Antrag im KfW-Kundenportal stellen und Zusage abwarten.
- Vorhaben umsetzen, BnD und Rechnungen vollständig dokumentieren.
Kein Rechts- oder Förderversprechen: Die Eckpunkte werden in Produktbedingungen überführt. Förderfähigkeit, Bonusvoraussetzungen, Fristen und verfügbare Bundesmittel müssen für jedes Vorhaben aktuell geprüft werden.