Ein separater Wärmepumpentarif ist nicht automatisch günstiger. Messkonzept, steuerbare Leistung, Netzbetreiberregeln und Netzentgeltmodul müssen vor dem Umbau verglichen werden.
Welche Anlagen betroffen sind
Seit 1. Januar 2024 fallen neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung grundsätzlich unter die Regelungen. Wärmepumpe und Heizstab werden bei der Einordnung gemeinsam betrachtet; Bestandsanlagen haben eigene Übergangsregeln.
Dimmen bedeutet nicht abschalten
Bei akuter lokaler Netzüberlastung darf der Netzbetreiber den Netzbezug temporär begrenzen. Eine Mindestleistung bleibt verfügbar, und der normale Haushaltsstrom ist nicht betroffen. Die technische Steuerbarkeit wird mit Netz- und Messstellenbetreiber umgesetzt.
Netzentgeltmodule vergleichen
Pauschale Reduzierung, prozentual reduzierter Arbeitspreis mit separatem Zähler und zeitvariable Kombinationen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Zählerkosten, Verbrauch und lokales Netzentgelt gehören in eine Jahresrechnung.
Messkonzept vor Elektroarbeiten
PV, Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und Haushaltsstrom können ein Energiemanagement sinnvoll machen. Der eingetragene Elektrofachbetrieb stimmt Zählerplatz, Anmeldung und Steuerung ab, bevor Hardware bestellt wird.
Häufige Fragen
Wird die Wärmepumpe bei Netzengpass ausgeschaltet?
Nach Bundesnetzagentur wird der Netzbezug bei Bedarf begrenzt, nicht der Haushaltsstrom abgeschaltet; eine Mindestleistung bleibt.
Brauche ich einen zweiten Zähler?
Das hängt vom gewählten Netzentgelt- und Tarifmodell ab. Modul 2 setzt einen separaten Zähler voraus.
Ist ein Wärmepumpentarif immer billiger?
Nein. Arbeitspreis, Grund- und Messkosten, Netzentgelt sowie Verbrauch müssen zusammen verglichen werden.
Offizielle Quellen
Bei zeitkritischen Rechts- und Förderfragen gilt die am Entscheidungstag aktuelle amtliche Fassung.