Beim Nachfüllen treffen Heizungswasser und Trinkwasser aufeinander. Vor einer Schlauchverbindung sind Sicherungseinrichtung, Füllwasser und Ursache eines Druckverlusts zu klären.
Häufiges Nachfüllen ist ein Symptom
Dokumentieren Sie Druckstände, Zeitpunkte und sichtbare Feuchte an Heizkörpern, Leitungen und Gerät. Wiederholter Wasserverlust ist kein normaler Wartungsrhythmus. Der vorhandene Ratgeber zum Druckverlust erklärt Leckage und Ausdehnungsgefäß; hier steht zusätzlich die Grenze zum Trinkwassernetz im Mittelpunkt.
Das Heizungswasser kann Zusätze oder Korrosionsprodukte enthalten. Es darf nicht über einen ungeeigneten Schlauch zurück in die Trinkwasserinstallation gelangen.
- Druckverlauf
- Nachfüllhäufigkeit
- vorhandene Füllstation
Systemtrenner und Füllwasser gemeinsam prüfen
Der DVGW beschreibt den Systemtrenner als Sicherung gegen Rückfließen von Betriebswasser. Eine Heizungsanlage darf nur über eine passende Sicherungseinrichtung mit der Trinkwasserinstallation verbunden werden. Welche Einrichtung und welches Füllwasser erforderlich sind, hängt vom Anlagenkonzept ab.
Ein Systemtrenner ersetzt keine Prüfung der Füllwasserqualität. Ebenso rechtfertigt eine vorhandene Füllarmatur kein wiederholtes Nachfüllen ohne Ursachenklärung.
Fachbetrieb übernimmt den Eingriff
Typ, Wartungsstand und Einbaulage der Sicherung werden anhand der Unterlagen und am Gerät geprüft. Der DVGW nennt Wartung, Einbau und Reparatur als Aufgaben eines zugelassenen Installationsunternehmens.
Für eine Anfrage sind Druckprotokoll, Fotos der Füllstelle und bisherige Wartungsbelege sinnvoll. AW HTK gibt keine Freigabe zur Eigenbefüllung und keine Ferndiagnose eines Lecks.
Passender Ratgeber
Häufige Fragen
Reicht ein Schlauch zwischen Wasserhahn und Heizung?
Nein. Der Schutz des Trinkwassers erfordert eine geeignete Sicherungseinrichtung und einen fachlich geplanten Füllweg.
Ist Nachfüllen statt Reparatur sinnvoll?
Wiederkehrender Druckverlust muss auf seine Ursache untersucht werden; Nachfüllen allein behebt sie nicht.
Offizielle Quellen
Bei zeitkritischen Rechts- und Förderfragen gilt die am Entscheidungstag aktuelle amtliche Fassung.