Bei Gasgeruch keine Flammen oder Schalter betätigen. Haus verlassen und den Netzbetreiber oder die Feuerwehr von draußen anrufen.
Die unmittelbaren Schritte
Bei Gasgeruch nicht erst die Heizung untersuchen oder ein Kontaktformular ausfüllen. Vermeiden Sie Zündquellen, warnen Sie Mitbewohner und verlassen Sie das Haus. Rufen Sie den Netzbetreiber-Bereitschaftsdienst oder die Feuerwehr erst von draußen an.
Der DVGW rät: keine Flammen und keine Funken. Betätigen Sie keine Licht- oder Geräteschalter, ziehen Sie keine Stecker und benutzen Sie Telefon oder Handy nicht im Haus. Schalten Sie auch keinen Ventilator oder Dunstabzug ein.
Öffnen Sie Fenster und Türen und schließen Sie die Gasabsperrung nur, wenn dies gefahrlos möglich ist. Suchen Sie nicht erst nach einer unbekannten Absperrung und verzögern Sie das Verlassen des Hauses nicht. Warnen Sie Mitbewohner durch Klopfen, ohne die Klingel zu benutzen. Verlassen Sie das Haus zügig. Von außerhalb verständigen Sie den Bereitschaftsdienst des Netzbetreibers; ist dessen Nummer unbekannt, die Feuerwehr.
Woran Sie die richtige Entscheidung erkennen
Die erste Entscheidung ist keine Auswahl zwischen Wartung und Reparatur. Die akute Situation gehört zum Bereitschaftsdienst. Warten Sie mit dem Verlassen des Hauses nicht darauf, dass ein Ratgeber den Geruch bestätigt. Eine Onlineanfrage an einen Handwerksbetrieb ersetzt diese Meldung nicht.
Typische Fehler vermeiden
Suchen Sie nicht selbst mit Feuer, Werkzeug oder eingeschalteten Geräten nach der Ursache. Kehren Sie nicht für Fotos oder Unterlagen ins Haus zurück. Versuchen Sie keine Reparatur und keinen Neustart der Heizung. Die weitere Vorgehensweise klären Sie mit dem verständigten Dienst.
Erst danach eine technische Folgeprüfung vorbereiten
Nach der Klärung der akuten Situation können Sie vorhandene Hinweise des Bereitschaftsdienstes für eine spätere fachliche Prüfung zusammenstellen. Halten Sie fest, welche Maßnahme veranlasst wurde und welche Arbeiten noch offen sind. Vermutungen bleiben als solche erkennbar.
Für eine anschließende Anfrage über den bestehenden Kontaktweg helfen die bereits verfügbaren Anlagenunterlagen und der benannte Prüfauftrag. Fragen Sie nach dem passenden Umfang der Heizungsprüfung. Diese Seite gibt keine Anlage frei und verspricht keinen Bereitschaftsdienst von AW HTK.
Passender Ratgeber
Häufige Fragen
Soll ich zuerst die Heizung neu starten?
Nein. Bei Gasgeruch gelten zuerst die Sicherheitsmaßnahmen und die Meldung von außerhalb des Hauses.
Ist das Kontaktformular für Gasgeruch geeignet?
Für die akute Meldung wenden Sie sich von draußen an den Netzbetreiber-Bereitschaftsdienst oder die Feuerwehr. Das Formular dient einer späteren fachlichen Anfrage.
Offizielle Quellen
Bei zeitkritischen Rechts- und Förderfragen gilt die am Entscheidungstag aktuelle amtliche Fassung.