Weniger Durchfluss am Auslauf kann den Selbstschluss beeinflussen. Ein passender neuer Strahlregler ist daher erst ein Teil des Umbaus.
Zwei Änderungen am Waschablauf unterscheiden
Am Waschplatz wurde ein sparsamerer Strahlregler ergänzt. Der Strahl ist nun kleiner, doch die Armatur läuft anders oder länger als zuvor. Für die Meldung werden Durchfluss und Dauer getrennt beschrieben. Eine kleinere sichtbare Wasserabgabe beweist nicht, dass der mechanische Selbstschluss weiterhin wie vorgesehen arbeitet oder dieselbe Nutzungsmenge freigibt.
Erfassen Sie die genaue SCHELL-Armatur und den eingebauten Strahlregler aus ihren Unterlagen. Selbstschlussarmatur und elektronische Sensorarmatur haben unterschiedliche Funktionskonzepte. Ein Betätigungsknopf allein bestimmt weder die Kartuschenausführung noch den zulässigen Einstellweg. Bereits bekannte Artikelnummern und das Datum des Wechsels helfen bei einer eindeutigen Zuordnung.
SCHELL verbindet 1 gpm mit Laufzeitanpassung
Die SCHELL-FAQ nennt ausdrücklich den auf 1 gpm reduzierten Durchfluss an Selbstschlussarmaturen. Er beeinflusst die Einstellbarkeit der Laufzeit; nach der Montage des entsprechenden Strahlreglers muss diese angepasst werden. Der Einbau wird daher mit einer Prüfung der Schließfunktion verbunden. Nur das neue Teil am Auslauf zu benennen lässt den geforderten Abschluss offen.
Für Elektronikarmaturen nennt die Quelle den Betrieb mit 1 gpm, formuliert aber nicht dieselbe mechanische Laufzeitwirkung. Die Aussage wird deshalb nicht auf jede Armatur am Gebäude übertragen. Auch eine allgemeine Auswahl zwischen Luftsprudler und Laminarstrahl beantwortet nicht, wie der konkrete Selbstschluss nach dieser Nachrüstung einzustellen ist.
Wasser je Nutzung entsteht aus mehr als dem Auslauf
Ein niedrigerer Durchfluss und eine verlängerte Laufzeit können gleichzeitig beobachtet werden. Ob dadurch tatsächlich weniger Wasser je Waschvorgang verwendet wird, wird hier nicht berechnet oder zugesagt. Für den Vergleich zählt, wie das passende Produkt bei normaler Betätigung startet, abgibt und schließt. Ein Werbewert des Strahlreglers ersetzt diesen Funktionsvergleich nicht.
Halten Sie vorhandene Vorherangaben und die aktuelle Beobachtung auseinander. Wurde vorher keine Dauer dokumentiert, darf sie nicht aus Erinnerung als genauer Messwert ergänzt werden. Notieren Sie außerdem, ob die Veränderung seit dem Wechsel besteht. Ein zeitlicher Zusammenhang macht die Nachrüstung prüfenswert und beweist allein noch keinen beschädigten Mechanismus.
Den Umbau erst mit Funktionsprüfung übergeben
Für AW HTK nennen Sie Armaturenmodell, Strahlregler und den gewünschten Waschablauf. Fragen Sie, ob Teilepassung, Laufzeitanpassung und anschließende Prüfung im angebotenen Umfang enthalten sind. Eine universelle Einstellschraube oder Drehrichtung wird aus der FAQ nicht übernommen. Der Fachbetrieb verwendet die passende Anleitung zur tatsächlichen Ausführung.
Zur Übergabe gehört die bestätigte Funktion nach dem Wechsel. Lassen Sie festhalten, welches Teil montiert und welche Einstellung geprüft oder geändert wurde. Automatische Hygienespülprogramme sind davon getrennt zu betrachten. Eine neue Laufzeit beim Händewaschen belegt weder den Wasseraustausch im übrigen Leitungsnetz noch eine unveränderte Konfiguration anderer Armaturen.
Passender Ratgeber
Häufige Fragen
Kann an einer SCHELL-Selbstschlussarmatur nur der Strahlregler getauscht werden, ohne die Schließzeit erneut zu prüfen?
SCHELL verlangt nach Montage eines 1-gpm-Strahlreglers an seinen Selbstschlussarmaturen eine Anpassung der Laufzeit, weil der reduzierte Durchfluss deren Einstellbarkeit beeinflusst. Der Strahlreglerwechsel wird deshalb mit Funktionsprüfung und passender Einstellung verbunden. Für elektronische Armaturen wird daraus keine identische mechanische Wirkung abgeleitet.
Gilt dieselbe Wirkung für Elektronikarmaturen?
Die FAQ unterscheidet Elektronik und Selbstschluss. Der ausdrücklich genannte Einfluss auf die Laufzeiteinstellbarkeit betrifft Selbstschlussarmaturen.
Ist weniger Durchfluss bereits ein Einsparnachweis?
Nein. Laufzeit und tatsächliche Nutzung gehören zum Vergleich; hier wird keine Verbrauchsquote zugesagt.
Offizielle Quellen
Bei zeitkritischen Rechts- und Förderfragen gilt die am Entscheidungstag aktuelle amtliche Fassung.