Legen Sie die Befestigung geplanter Haltegriffe vor dem Schließen einer Vorwand fest. Position, geeignetes Tragsystem und spätere Auffindbarkeit der Befestigungspunkte müssen zusammenpassen. Die individuelle Nutzung bestimmt die Planung; die neue Fliesenoberfläche ist kein Befestigungsnachweis.
Position und Lastweg zusammen planen
Das Geberit-Beispiel für Stütz- und Haltegriffe ist für bestimmte Wand- und Installationssysteme beschrieben. Es zeigt ein dafür vorgesehenes Tragelement. Welche Befestigung am vorhandenen Aufbau geeignet ist, muss gesondert geprüft werden. Hier werden keine Lastwerte oder universellen Montageabstände abgeleitet.
Stimmen Sie die Positionen mit der Person ab, die das Bad nutzen wird, und gegebenenfalls mit der zuständigen Beratung. Unterscheiden Sie heutige Griffe von vorbereiteten späteren Ergänzungen. Eine nachträgliche Lageänderung kann eine neue Prüfung der Befestigungsgrundlage erfordern.
Den freigegebenen Zustand dokumentieren
Lassen Sie vor dem Verkleiden festhalten, welche Tragelemente tatsächlich eingebaut sind und wie ihre Lage später zugeordnet werden kann. Eine beschriftete Dokumentation unterstützt die spätere Montage. Sie ersetzt die Prüfung der konkreten Griff- und Befestigungskombination nicht.
Klären Sie die Übergabe zwischen Sanitärplanung, Wandaufbau und späterem Ausstattungsauftrag. Ein anderer Betrieb muss erkennen können, was vorbereitet wurde und welche Verwendung geprüft ist. Der Planungsstand sollte zu den tatsächlich eingebauten Teilen passen.
- Nutzung und Position abstimmen
- Tragsystem vor Verkleidung prüfen
- Befestigungspunkte dokumentieren
Fehlerfall: Auf Wunschhöhe wird ohne Bestandsbezug gebohrt
Der Griff wird an einer bequemen Stelle montiert, die nicht zum vorbereiteten Tragelement passt. Lassen Sie die Situation prüfen statt die vorbereitete Position einfach zu verwerfen. Die Nutzung und die tragfähige Befestigung müssen gemeinsam gelöst werden.
Senden Sie AW HTK die gewünschte Nutzung, geplante Positionen und vorhandene Aufbauunterlagen. Damit lässt sich der mögliche Sanitär-Prüfumfang einordnen. Eine pauschale baurechtliche oder normative Freigabe für das gesamte Bad wird damit nicht erteilt.
Passender Ratgeber
Offizielle Quellen
Bei zeitkritischen Rechts- und Förderfragen gilt die am Entscheidungstag aktuelle amtliche Fassung.